Blankokredite
Der Blankokredit – Geld ohne Sicherheiten
Der Blankokredit kennt heute viele Erscheinungsformen. Davon spricht der Fachmann, wenn ein Kredit nicht besichert wird oder Sicherheiten in Anspruch genommen werden, denen kein konkreter Wert zugewiesen werden kann. Das typische Beispiel ist das Aufnehmen eines zweiten Kreditnehmers als Bürgen in einen Kreditvertrag. Auch die Abtretung künftiger Lohnansprüche kann ein Kennzeichen für den Blankokredit sein.
Im alltäglichen Finanzgeschäft begegnet einem der Blankokredit vor allem im Zusammenhang mit Girokonten und den Verrechnungskonten zu den Kreditkarten, auf denen ein Überziehungslimit eingerichtet worden ist. Der Dispositionskredit auf dem privat genutzten Girokonto und der Kontokorrentkredit auf dem geschäftlichen Girokonto erfüllen also alle Anforderungen, um von einem Blankokredit sprechen zu können.
Doch in den letzten Jahren sind beim Blankokredit einige neue Formen hinzu gekommen. Typische Vertreter sind der Konsumkredit und der Sofortkredit. Bei beiden Varianten gibt es weder eine Zweckbindung noch eine wertmäßig erfasste Absicherung durch Immobilien, bewegliche Wertsachen oder Guthaben aus Sparanlagen und Versicherungsverträgen. Die einzige Garantie, dass der Kredit auch zurück gezahlt werden kann, wird über eine Prüfung des tatsächlich regelmäßig erzielten Einkommens geschaffen. Diese Garantie ist trügerisch, denn auch ein Arbeitsvertrag mit abgelaufener Probezeit kann jederzeit mit der Einhaltung gesetzlicher Fristen gekündigt werden.
Daraus ergibt sich natürlich beim Blankokredit für die Bank ein deutlich erhöhtes Ausfallrisiko, dass sie sich selbstverständlich entsprechend bezahlen lässt. In der Konsequenz ist der Blankokredit immer mit erheblich höheren Zinsen versehen als ein konkret besicherter Kredit. Das beste Beispiel ist hier wiederum der Dispositionskredit, der bei den meisten Anbietern mit einem Zinssatz im zweistelligen Bereich belegt wird.